logo

AGewiS

logo

Pflegefachassistenz

Achtung/ Hinweis: Die Ausbildungsgesetzgebung und damit verbunden verändern sich Kompetenzen und Befugnisse ab 01.01.2027 bundeseinheitlich. Bitte beachten Sie die veränderten Startpunkte, Beginn und Dauer für 2026 und 2027.

Pflege- und Berufsverständnis

Das Pflege- und Berufsverständnis dient einerseits zur Konkretisierung des Verantwortungs-und Aufgabenbereichs der Pflegefachassistentin und des Pflegefachassistenten. Anderseits wird eine Abgrenzung gegenüber verwandten Berufen im jeweiligen Berufsfeld sowie zwischen verschieden Qualifikationsniveaus vorgenommen. Dies zeigt sich auch in der Berufsbezeichnung „Pflegefachassistent/in“, welche die Absolvent/innen der einjährigen staatlich anerkannten Ausbildung gegenüber einer Vielzahl ungeregelter Helfer/innen, sowie Assistenz- und Betreuungskräfte in der Pflege abgrenzt.

Das Bild zeigt einen Kreis von Menschen, die sich versammelt haben. Wir blicken von unten auf ihre Handinnenflächen, die alle nach oben gerichtet sind und gemeinsam eine symbolische Sonne bilden. Jeder der Personen trägt ein Pflegekittel, was ihre Rolle im Gesundheits- oder Pflegebereich verdeutlicht. Die Geste, bei der alle Hände zusammengeführt sind, strahlt Zusammenhalt, Fürsorge und das gemeinsame Ziel aus, das Wohl anderer zu fördern. Die Sonne, die durch die Hände gebildet wird, symbolisiert Hoffnung und Wärme.

Tätigkeit

In der generalistischen Ausbildung in der Pflegefachassistenz kommt den eigenständigen und delegierbaren Tätigkeiten eine besondere Bedeutung zu. Hier wird zwischen eigenständig durchführbaren Aufgaben und Aufgaben, die einer vorherigen Anleitung und Aufsicht durch eine Pflegefachperson bedürfen, unterschieden. Die Tätigkeitsautorisierungen sind gerechtfertigt zum Schutz der Gesundheit und Unversehrtheit des zu pflegenden Menschen. Die Ausbildung in der Pflegefachassistenz hat insbesondere zum Ziel in Zusammenarbeit mit der Pflegefachperson beim Pflegeprozess mitzuwirken und diesen mitzugestalten.
Das Bild zeigt eine Frau und einen Mann in einer pflegerischen Situation. Die Frau, eine Pflegekraft, beugt sich fürsorglich über den Mann, der im Rollstuhl sitzt. Sie trägt einen weißen Kittel, und ihre blonden Haare sind zu einem Zopf gebunden. Der Mann, ein älterer Herr, sitzt im Rollstuhl und hält in seiner rechten Hand eine Brille. Er blickt aufmerksam auf die Frau, während beide sich anscheinend in einem Gespräch oder einer unterstützenden Interaktion befinden. Die Szene strahlt Fürsorge, Respekt und eine enge Verbindung zwischen Pflegekraft und Patient aus.

Informationen zur Ausbildung

Umfang der Ausbildung

Die Ausbildung umfasst insgesamt mindestens 700 Stunden theoretischen und fachpraktischen Unterricht in der Pflegeschule, sowie mindestens 950 Stunden praktische Ausbildung und wechselt blockweise in Theorie und Praxis.

Ab 2027 geändertes Ausbildungsgesetz.
Informationen folgen ab Sommer 2026.

Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Flyer