Pflegefachassistenz
Achtung/ Hinweis: Die Ausbildungsgesetzgebung und damit verbunden verändern sich Kompetenzen und Befugnisse ab 01.01.2027 bundeseinheitlich. Bitte beachten Sie die veränderten Startpunkte, Beginn und Dauer für 2026 und 2027.
Pflege- und Berufsverständnis
Das Pflege- und Berufsverständnis dient einerseits zur Konkretisierung des Verantwortungs-und Aufgabenbereichs der Pflegefachassistentin und des Pflegefachassistenten. Anderseits wird eine Abgrenzung gegenüber verwandten Berufen im jeweiligen Berufsfeld sowie zwischen verschieden Qualifikationsniveaus vorgenommen. Dies zeigt sich auch in der Berufsbezeichnung „Pflegefachassistent/in“, welche die Absolvent/innen der einjährigen staatlich anerkannten Ausbildung gegenüber einer Vielzahl ungeregelter Helfer/innen, sowie Assistenz- und Betreuungskräfte in der Pflege abgrenzt.

Tätigkeit

Informationen zur Ausbildung
Die Ausbildung umfasst insgesamt mindestens 700 Stunden theoretischen und fachpraktischen Unterricht in der Pflegeschule, sowie mindestens 950 Stunden praktische Ausbildung und wechselt blockweise in Theorie und Praxis.
Ab 2027 geändertes Ausbildungsgesetz.
Informationen folgen ab Sommer 2026.
Die Ausbildung dauert 1 Jahr.
Ab 2027:
18 Monate
Die Ausbildung beginnt in 2026 ausschließlich zum 15.02.2026, da sich die Ausbildungsgesetzgebung, sowie Kompetenzen und Befugnisse ab 2027 verändern. Ab 2027 beginnt die Ausbildung jeweils zum 01.05 und 01.11.
ab 2027 Start jeweils 01.05 und 01.11 für 18 Monate Ausbildung (neue gesetzliche Vorgabe)
Die Ausbildung darf absolvieren, wer
in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung der Ausbildung nicht ungeeignet ist,
mindestens über einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt,
sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Absolvierung der Ausbildung ergibt und
über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt.
Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Flyer
