Rettungssanitäter/in
Ausbildung
Die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in qualifiziert sowohl zur Durchführung von Krankentransporten als auch zum Einsatz (als Fahrer) in der Notfallrettung.
In wenigen Bundesländern – jedoch nicht in Nordrhein-Westfalen – können sie auch auf dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) als Fahrer eingesetzt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Flyer
Dauer und Struktur der Ausbildung
Die Gesamtausbildung zum Rettungssanitäter umfasst 520 Stunden und gliedert sich in:
240 Unterrichtseinheiten (45 Min.) theoretischem und praktischem Unterricht an der Rettungsfachschule
80 Stunden Klinikpraktikum
160 Stunden Rettungswachenpraktikum
40 Stunden Abschluss- und Prüfungslehrgang
Prüfung zum/zur Rettungssanitäter/-in
Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen sowie praktischen Teil und wird vor der staatlichen Prüfungskommission des Gesundheitsamtes abgelegt.
Die Ausbildung beinhaltet mindestens 520 Stunden und gliedert sich in:
240 Unterrichtseinheiten (45 Min.) theoretisch-praktische Ausbildung
80 Stunden klinisch-praktische Ausbildung an einem Krankenhaus
160 Stunden praktische Ausbildung in einer genehmigten Lehrrettungswache
40 Stunden Abschlusslehrgang
Prüfung zum/zur Rettungssanitäter/-in
Vgl. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPrVO) vom 25. April 2022
Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass, welcher zum Ausbildungsbeginn gültig sein muss
ärztliches Attest zur gesundheitlichen und körperlichen Eignung, das zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate ist (Vorlage: hier) ,
Nachweis eines Hauptschulabschlusses, einer gleichwertigen Schulausbildung oder abgeschlossenen Berufsausbildung, zum Beispiel durch Kopie des Abschlusszeugnisses oder der Berufsurkunde,
Führungszeugnis der Belegart N, welches zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein soll,
Nachweis des Sprachniveaus mindestens B2 bei nicht im Inland erworbenen Schul- beziehungsweise Ausbildungsabschlüssen.
Nach dem Abschlusslehrgang erfolgt die Prüfung, die folgendermaßen aufgebaut ist:
einen schriftlichen Teil (120 Min.),
einen einem fachpraktischen Teil, der aus zwei Fallbeispielen besteht (notfallmedizinische Versorgung und Reanimation) inkl. eines anschließenden Fachgespräches. Die Dauer jedes Fallbeispiels ist auf 20-45 Min. begrenzt.
RS 02-2026
theoretisch praktische Ausbildung „Grundlehrgang“ (240 UE) Mo. 02.02.2026 – Fr. 13.03.2026
klinisch-praktische Ausbildung „Klinikpraktikum“ (80 Std.): Mo. 16.03.2026 – Fr. 27.03.2026
praktische Ausbildung Lehrrettungswache (160 Std.): Mo. 30.03.2026 – Fr. 28.04.2026
Abschlusslehrgang (40 h): Mo. 04.05.2026 – Fr. 08.05.2026
staatliche Prüfung: Mo. 11.05.2026 – Mi. 13.05.2026
RS 08-2026
theoretisch praktische Ausbildung „Grundlehrgang“ (240 UE) Mo. 17.08.2026 – Fr. 25.09.2026
klinisch-praktische Ausbildung „Klinikpraktikum“ (80 Std.): Mo. 28.09.2026 – Fr. 09.10.2026
praktische Ausbildung Lehrrettungswache (160 Std.): Mo. 12.10.2026 – Fr. 06.11.2026
Abschlusslehrgang (40 h): Mo. 16.11.2026 – Fr. 20.11.2026
staatliche Prüfung: Mo. 23.11.2026 – Mi. 25.11.2026
2.445,00 € (Grundlehrgang, Abschlusswoche und Prüfungsgebühren) Den Zahlungsmodus vereinbaren wir gerne mit Ihnen.
Melden Sie sich hier zur Ausbildung an
Ablauf Rettungssanitäterausbildung
RettAPrVO (inkl. Anlagen) stehen hier zur Verfügung
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Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Adresse
Steinmüllerallee 28 51643 Gummersbach
